AGB für die Vermietung des Ferienbungalows Costa Natura 101 im FKK - Ferienresort

 

 

 

 

                               Costa Natura

 

 

§ 1 Buchungsbestätigung

Die Reservierung für die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §2). Mit Überweisung der Anzahlung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an.

 

§ 2 Anzahlung

Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung eingehend auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Absprache der Reisepreis bei Anreise in bar zu zahlen. Eine Kaution in Höhe von 250,00 Euro wird ab dem 01.01.2014 grundsätzlich erhoben und zwar unabhängig davon, ob die Buchung direkt bei der Vermittlungsgesellschaft Costa Natura selbst, sonstigen Reiseveranstaltern oder beim Eigentümer der Ferienunterkunft selbst erfolgt.

Die Kaution wird spätestens innerhalb von 7 Tagen nach unversehrter Rückgabe der Mietsache rückerstattet.

 

§ 3 An- und Abreise

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 16.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen.

 

§ 4 Mietobjekt

4.1. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/ fehlende Gegenstände lt. den im Inventarverzeichnis angegebenen Preis ersetzt werden. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

4.2. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2)kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

§ 5 Aufenthalt

Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind 7 Tage. Andere Aufenthaltszeiten sind in der Nebensaison auf Anfrage möglich. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl Ferienvermittler oder Verwalter  als auch Eigentümer der Ferienwohnung das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

 

§ 6 Reiserücktritt

Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

 

Bis zum 49. Tag vor Reiseantritt           50 % des Reisepreises.
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt           60 % des Reisepreises.
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt           70 % des Reisepreises.
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt           85 % des Reisepreises.
danach                                             90 % des Reisepreises
Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € zu zahlen. Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/ Abbruchver- sicherung wird dringend empfohlen.

 

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört, die allg. Regeln des FKK-Resorts nachhaltig oder wiederholt verletzt oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. 

 

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Privatvermieters  für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

§ 9 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzah- lung oder aber der Zahlung in bar.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

 

 

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

Top

Ferienimmobilien Burbach- Pecat  | 49 4523 880 32 50

Costa Natura/